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Quellcode und Nutzungsrechte

Quellcode und Nutzungsrechte regeln, wem eine Website gehört und was Sie damit tun dürfen: nutzen, ändern, umziehen und weiterentwickeln lassen.

Auch: Nutzungsrechte Website, Urheberrecht Website, Quellcode Übergabe, Wem gehört die Website

Quellcode und Nutzungsrechte, einfach erklärt

Der Quellcode ist der Bauplan einer Website: die Dateien mit Struktur, Gestaltung, Programmlogik, Bildern und Texten. Wer ihn besitzt, kann die Seite bei einem anderen Anbieter hosten, ändern oder von einem anderen Dienstleister weiterentwickeln lassen. Ohne Quellcode bleibt man an den Ersteller oder an einen Baukasten gebunden. Bei einer individuell gebauten Seite sollte er deshalb ausdrücklich zum Lieferumfang gehören.

Rechtlich ist zu unterscheiden: Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Urheberrechtsgesetz, UrhG). Übertragen werden Nutzungsrechte (§ 31 UrhG). Sie können einfach oder ausschließlich eingeräumt werden sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt. Für Computerprogramme enthält das Gesetz Sonderregeln (§§ 69a ff. UrhG).

Deshalb kommt es auf den Vertrag an. Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt der gemeinsame Vertragszweck, wie weit das Recht reicht (§ 31 Absatz 5 UrhG). Das lässt Raum für Streit. Besser ist es, im Vertrag einzeln festzuhalten, ob das Nutzungsrecht ausschließlich oder einfach ist, wie lange und wo es gilt, ob Sie die Seite ändern und weitergeben dürfen und ob der Quellcode mitgeliefert wird.

Bestandteile von Dritten wie Schriften, Fotos oder Programmbibliotheken haben meist eigene Lizenzen, die der Ersteller nicht ändern kann. Lassen Sie sich diese Bestandteile nennen. Dieser Text dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung, die Prüfung liegt bei Ihrer Beratung.

Worauf Sie achten sollten.

Fragen.

Wem gehört eine Website, die eine Agentur gebaut hat?

Das Urheberrecht lässt sich nicht übertragen. Sie erhalten Nutzungsrechte, und was darin steht, bestimmt der Vertrag. Achten Sie darauf, dass Umfang und Quellcode ausdrücklich geregelt sind.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht?

Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung, ohne andere auszuschließen. Ein ausschließliches erlaubt sie unter Ausschluss aller anderen und berechtigt auch dazu, weitere Nutzungsrechte einzuräumen (§ 31 UrhG).

Darf ich meine Website von einem anderen Dienstleister weiterentwickeln lassen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ohne Quellcode und ohne das Recht, die Seite zu ändern, wird es schwierig. Klären Sie beides vor Vertragsabschluss.

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Leon Werner, Straubing

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