Belegerfassung
Belegerfassung heißt, Rechnungen, Quittungen und andere Unterlagen, die eine Buchung begründen, mit ihren Angaben festzuhalten und abzulegen.
Auch: Belege erfassen, Belegverwaltung, Eingangsrechnungen erfassen, Belegmanagement
Belegerfassung, einfach erklärt
Jede Buchung braucht einen Beleg: die Eingangsrechnung eines Lieferanten, die Quittung vom Tanken, die eigene Ausgangsrechnung. Belegerfassung bedeutet, dass diese Unterlagen mit den wichtigen Angaben festgehalten werden: Datum, Absender, Betrag, Steuersatz, Zweck und der Ort, an dem das Original liegt. Das geschieht von Hand, per Foto oder Scan oder automatisch aus einem Postfach, in das die Rechnungen ohnehin kommen.
Wie lange Belege bleiben müssen, steht in der Abgabenordnung. Nach § 147 Absatz 3 sind Buchungsbelege acht Jahre aufzubewahren, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre und die sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen sechs Jahre. Ein Beleg, den man nicht wiederfindet, hilft im Streitfall nicht. Eine ordentliche Ablage ist deshalb der eigentliche Zweck der Erfassung.
Ein üblicher Ablauf sieht so aus: Der Beleg kommt an, eine Texterkennung liest die Felder aus, ein Mensch prüft das Ergebnis, die Buchung wird dem richtigen Konto zugeordnet und der Beleg im Archiv abgelegt. Automatisches Auslesen spart Tipparbeit, macht aber Fehler bei ungewöhnlichen Layouts und schlecht lesbaren Fotos. Gute Systeme zeigen deshalb ihren Vorschlag und buchen erst nach Ihrer Bestätigung.
Zu unterscheiden ist die Belegerfassung vom Bankabgleich, der Zahlungen den Belegen zuordnet, und von der E-Rechnung, die als strukturierte Datei ohnehin schon Daten enthält und nicht erst erkannt werden muss. Alle drei greifen in der Buchhaltung ineinander.
Worauf Sie achten sollten.
Original bewahren
Der Beleg darf nach dem Erfassen nicht überschrieben oder verändert werden. Änderungen gehören ins Protokoll.
Erkanntes prüfen
Automatisch gelesene Beträge und Daten stichprobenhaft oder ganz kontrollieren, bevor gebucht wird.
Beleg und Buchung verbinden
Von jeder Buchung muss der Weg zum Beleg führen, und umgekehrt.
Eine Ablage statt vieler
Wenn Belege in Postfach, Ordnern und Handyfotos verstreut sind, fehlt im Zweifel genau der eine.
Fragen.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Buchungsbelege acht Jahre, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre, so steht es in § 147 Absatz 3 der Abgabenordnung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen?
Das hängt davon ab, wie Sie scannen, ablegen und das Verfahren dokumentieren. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Originale vernichten.
Kann eine Software Belege automatisch erkennen?
Ja, mit Texterkennung. Das Ergebnis ist ein Vorschlag. Beträge und Daten sollten Sie prüfen, bevor gebucht wird.
Verwandte Begriffe.
Bankabgleich
Beim Bankabgleich werden Zahlungen aus dem Kontoauszug den Rechnungen und Belegen zugeordnet, damit klar ist, was bezahlt und was offen ist.
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, die sich automatisch weiterverarbeiten lässt. Ein einfaches PDF zählt nicht.
GoBD
Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das regelt, wie Bücher und Belege in elektronischer Form ordentlich geführt und aufbewahrt werden.
Datenabgleich
Ein Datenabgleich vergleicht die Bestände zweier Systeme und gleicht sie an, damit dieselbe Information überall gleich lautet.
Quellen
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Leon Werner, Straubing
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