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GoBD

Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das regelt, wie Bücher und Belege in elektronischer Form ordentlich geführt und aufbewahrt werden.

Auch: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung digital, GoBD-konform, ordnungsmäßige Buchführung, Verfahrensdokumentation

GoBD, einfach erklärt

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. November 2019, das zuletzt durch ein Schreiben vom 14. Juli 2025 geändert wurde. Anlass der letzten Änderung war die verpflichtende E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025.

Inhaltlich beschreiben die GoBD, wie Buchführung und Aufbewahrung am Computer ordentlich laufen. Sie nennen Grundsätze wie Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Für die Praxis heißt das: Eine Buchung muss sich bis zum Beleg zurückverfolgen lassen, nichts darf unbemerkt verändert werden, und Änderungen müssen erkennbar bleiben.

Die GoBD richten sich an die Finanzverwaltung und an Steuerpflichtige. Sie sind eine Verwaltungsanweisung, kein Gesetz, und wirken doch stark in jede Prüfung hinein. Wer mit einem eigenen oder zugekauften System bucht, sollte wissen, was das System protokolliert, wo die Belege liegen und wie Daten für eine Prüfung ausgegeben werden. Das gilt für eine Tabellenkalkulation genauso wie für ein Buchhaltungsprogramm: Entscheidend ist, ob sich der Weg von der Buchung zum Beleg und jede spätere Änderung nachvollziehen lässt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ob ein Programm als „GoBD-konform“ beworben wird, ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihre Abläufe die Grundsätze erfüllen. Das beurteilt am Ende Ihre Steuerberatung. Dieser Eintrag gibt eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Worauf Sie achten sollten.

Fragen.

Ist die GoBD ein Gesetz?

Nein, sie ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltung. Sie wird in der Praxis wie ein Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit angewandt.

Woran erkenne ich ein GoBD-taugliches System?

Daran, dass Sie nachvollziehen können, was es protokolliert, wo die Belege liegen und wie Sie Daten ausgeben. Das Werbewort „GoBD-konform“ allein genügt nicht, fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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Leon Werner, Straubing

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