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DSGVO-konforme Website

Eine DSGVO-konforme Website verarbeitet personenbezogene Daten rechtmäßig und sparsam und erklärt das in einer Datenschutzerklärung.

Auch: DSGVO Website, datenschutzkonforme Website, Datenschutz Website, Datenschutzerklärung Website

DSGVO-konforme Website, einfach erklärt

Eine Website verarbeitet fast immer personenbezogene Daten: Beim Aufruf fällt die IP-Adresse des Besuchers an, im Kontaktformular geben Menschen Name und E-Mail ein, eingebundene Dienste können weitere Daten erheben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, unter welchen Bedingungen das zulässig ist. „DSGVO-konform“ ist kein Siegel, sondern der Zustand, dass Sie diese Regeln einhalten und das belegen können.

Die Grundsätze stehen in Artikel 5 DSGVO: Daten werden rechtmäßig und für festgelegte Zwecke verarbeitet, auf das nötige Maß beschränkt, nicht länger als erforderlich gespeichert und angemessen gesichert. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6, etwa eine Einwilligung, einen Vertrag oder ein berechtigtes Interesse. Verantwortlich ist in der Regel der Betreiber der Website, und er muss die Einhaltung nachweisen können.

In der Praxis heißt das: Die Datenschutzerklärung nennt nach Artikel 13 unter anderem den Verantwortlichen, die Zwecke, die Rechtsgrundlagen und die Rechte der Besucher. Sie muss zu dem passen, was die Seite tatsächlich tut. Dazu kommen eine verschlüsselte Verbindung, ein Vertrag mit Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten (Artikel 28), und möglichst wenige Dienste von Dritten. Wer Schriften, Karten oder Videos von fremden Servern lädt, überträgt Besucherdaten an diese Anbieter.

Abgrenzen sollten Sie drei Dinge: Das Impressum nennt den Anbieter, die Datenschutzerklärung beschreibt die Datenverarbeitung, und der Cookie-Banner holt Einwilligungen für Zugriffe auf das Endgerät ein. Ob eine Seite vollständig rechtskonform ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Dieser Text dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung, die Prüfung liegt bei Ihrer Beratung.

Worauf Sie achten sollten.

Fragen.

Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Mindestens Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer und die Rechte der Besucher. Die Liste steht in Artikel 13 DSGVO.

Brauche ich für meine Website einen Cookie-Banner?

Nicht jede Website braucht einen. Entscheidend ist, ob Sie Informationen auf dem Gerät der Besucher speichern oder auslesen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Mehr dazu im Eintrag Cookie-Banner.

Wer ist für den Datenschutz einer Website verantwortlich?

Verantwortlicher ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, bei einer Firmenwebsite in der Regel der Betrieb selbst. Er muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können (Artikel 5 Absatz 2 DSGVO).

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Leon Werner, Straubing

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